Biologische Sicherheit
Der Bereich Biologische Sicherheit ist Ansprechpartner für alle Angehörigen der Universität einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen hinsichtlich Umgang und Exposition mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich deren gentechnisch veränderten Varianten.
Folgende Rechtsgebiete berühren insbesondere Themen der Biologischen Sicherheit. Sie finden auf den entsprechenden Unterseiten rechts weitergehende Informationen.
• Gentechnikrecht (GenTG, GenTSV)
• Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung)
• Infektionsschutzgesetz (Erlaubnis und Anzeige bei Umgang mit entsprechenden Organismen)
• Tätigkeiten mit Pflanzenschaderregern (EU-Pflanzengesundheitsverordnung)
• Arbeiten mit Tierseuchenerregern (Tierseuchenerregerverordnung)
Bei Fragen zur Umsetzung des Nagoya Protokolls, also bei Nutzung genetischer Ressourcen aus einem Nagoya-Vertragsstaat, wenden Sie sich bitte innerhalb der Universität an die Abteilung Forschung und Transfer, innerhalb der UMG an das Forschungsmanagement.