Informationen über die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz
Die Stabsstelle für Sicherheitswesen/Umweltschutz, die als gemeinsame Stabsstelle des Präsidiums der Universität und des Vorstandes der Universitätsmedizin Göttingen fungiert, ist Ansprechpartner für alle Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit), Umweltschutz, Strahlenschutz, Gentechnik und Biostoffen, Gefahrstoffen, Gefahrguttransport und Entsorgung. Der Betrieb des Zentralen Sammellagers und die Messung von Faserstaubbelastungen unterliegen der Stabsstelle.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Bereich 1
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Der Arbeitsschutz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz
der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und kontinuierlich zu
verbessern sowie den jeweiligen Verhältnissen anzupassen. Ziel muss die
menschengerechte Gestaltung der Arbeit sein. |
Umweltschutz: Abfallentsorgung, Gewässerschutz, Gefahrgut - Bereich 2
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Der Bereich Umweltschutz ist Ansprechpartner für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierenden der Universität
einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen in allen Fragen des
betrieblichen Umweltschutzes. |
Strahlenschutz - Bereich 3
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Die Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz unterstützt mit
den Strahlenschutzbeauftragten den Strahlenschutzverantwortlichen. Dies ist
für die Universität Göttingen die Präsidentin. Für die Universitätsmedizin
Göttingen ist dies der Vorstand V3. Die Präsidentin bzw. der Vorstand V3 ist
für die Organisation des Strahlenschutzes durch geeignete Regelung des
Betriebsablaufs verantwortlich. mehr ... |
Messstelle für Faserstäube - Bereich 4
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Die Messstelle für Faserstäube der Universitätsmedizin
Göttingen ist seit 1991 vorwiegend im Bereich des Universitätsklinikums als
betriebliche Messstelle tätig. Die Hauptaufgabe liegt in der messtechnischen
Überwachung des Gebäudezustandes in Hinblick auf mögliche Freisetzungen von
Asbest- und anderen Faserstäuben sowie in der Durchführung von
sanierungsbegleitenden Messungen. mehr ... |
Biologische Sicherheit - Bereich 5
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• Biostoff-Verordnung |