"Ist der Tod frei? - Wenn Gerichte über das Sterben bestimmen"
Interdisziplinäre Podiumsdiskussion anlässlich der Entscheidung des BGH vom 3. Juli 2019, organisiert in Kooperation mit der Demokratischen Aktion Fachschaft (DAF).
Göttingen/Deutschland, 18. Juli 2019

Mit einer lang erwarteten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 03. Juli 2019 Klarheit (?) in einer rechtlich wie ethisch umstrittenen Diskussion geschaffen. Ärzte, die Menschen bei ihrem Tod beistehen, sind nicht verpflichtet das Leben ihrer Patienten zu retten, sofern deren Entscheidung zum eigenen Tod bewusst und freiwillig erfolgte.

In einer interdisziplinären Diskussionsrunde wurde unter dem Motto „Ist der Tod frei? – Wenn Gerichte über das Sterben bestimmen“ das Urteil des Bundesgerichtshofes reflektiert. Was sind die Folgen für die Betroffenen? Wie lässt sich der Wille der Toten zweifelsfrei feststellen? Neben den rechtlichen Aspekten wurden medizinische Hintergründe beleuchtet und auch persönliche Erfahrungen aus den Verfahren durch einen der Verfahrensbeteiligten selbst wiedergegeben.

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v. l. n. r. Prof. Dr. med. Bernd Alt-Epping, Leitender Oberarzt der Klinik für Palliativmedizin an der UMG und Mitglied im Klinischen Ethikkomitee KEK; Dr. Johann Friedrich Spittler, Facharzt für Neurologie und Psychologie sowie Verfahrensbeteiligter im Strafverfahren des Landgerichtes Hamburg wie auch des BGH; Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen und Moderatorin des Abends;
Prof. Dr. Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Universität Göttingen