Hinweise zur Beantragung verschiedener Maßnahmen

Jedes Mitglied der Philosophischen Fakultät (Studierende, Lehrende, Verwaltungsangestellte) kann Vorschläge zur Verwendung von dezentralen Studienbeiträgen einreichen!
Wenn Sie eine konkrete Idee haben, wie die Studienbeiträge zur Verbesserung des Studiums und der Lehre an der Philosophischen Fakultät verwendet werden können, füllen Sie bitte das Webformular (nur Gö-Net) aus und senden es an das zuständige Controlling (klemens.wedekind@zvw.uni-goettingen.de).
Wünschenswert und immer willkommen sind dabei noch mehr Vorschläge und Ideen der Studierenden, die gerne direkt oder über Ihr Seminar eingereicht werden können!



Antragsfristen:

Anträge für das kommende Sommersemster 2012 können vom 07.05. bis einschließlich 04.06.2012 über das Webformular der Fakultät gestellt werden. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, finden keine Beachtung!

Da alle dezentralen Vorschläge der Antragstellerinnen und Antragsteller vom Controlling der Philosophischen Fakultät bearbeitet werden müssen, wird um die Einhaltung der Antragsfristen gebeten.

Die genauen Termine für die Antragsfristen werden jedes Semester rechtzeitig bekannt gegeben. Diese finden in der Regel in den ersten zwei Monaten des jeweiligen Semesters statt.

Bitte beachten Sie, dass über die Verwendung der Studienbeiträge immer ein Semester im Voraus entschieden wird. Daher können Anträge, die für das laufende Semester eingereicht werden, keine Berücksichtigung finden.