Informationen und Angebote für Studierende mit Pflegeverantwortung

  • Seit Beginn des Sommersemesters 2023 ermöglicht die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) Studierenden mit Pflegeverantwortung, einen Nachteilsausgleich zu beantragen.
  • Beurlaubung: Sie können sich aufgrund von Pflegeverantwortung vom Studium beurlauben lassen. Wenn Sie sich wegen der Pflege einer angehörigen Person beurlauben lassen,
    a) ist eine Beurlaubung bereits im ersten Fachsemester möglich.
    b) dürfen Sie trotz Beurlaubung bis zu 50 % der regulären Prüfungsleistungen erbringen.
    c) dürfen Sie sich analog zur Pflegezeit mehrere Semester hintereinander beurlauben lassen.
    d) ist eine Beurlaubung im Härtefall noch während des laufenden Semesters möglich.
  • Eine Beurlaubung hat unterschiedliche Konsequenzen (bspw. Wegfall des Kindergeldes bei Studierenden unter 25 Jahren oder Verlust des BAföG-Anspruchs). Deshalb sollten Sie die Vor- und Nachteile der Beurlaubung in Ihrer spezifischen Lebenssituation gut abwägen.

  • Die Teilzeitordnung der Universität ermöglicht verschiedene Teilzeitmodelle: Ob Ihr Studiengang in Teilzeit studierbar ist, können Sie in der A-Z Liste der Studiengänge oder in der Zentralen Studienberatung in Erfahrung bringen.
  • Befreiung von den Langzeitstudiengebühren: Studierenden, die pflegen, können sich im eCampus über dieses Formular von den Langzeitstudiengebühren befreien lassen.
  • Der FamilienService erprobt derzeit ein Online-Vernetzungsangebot für Studierende mit Pflegeverantwortung.
  • Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Pflegeverantwortung im FamilienService
  • Informationen über Angebote und Veranstaltungen für Studierende mit Pflegeverantwortung können Sie über eine Mailingliste erhalten. Nutzen Sie dazu einfach das Kontaktformular.



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