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Losverfahren


Ein Losverfahren um Studienplätze des 1. Fachsemesters in zulassungsbeschränkten Studiengängen wird nur dann durchgeführt, wenn die normalen Vergabeverfahren abgeschlossen sind und danach noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Dabei gibt es zwei Arten von Losverfahren.

  1. Losverfahren als Teil des koordinierten Nachrückens, welches von hochschulstart.de für Studiengänge im Rahmen des dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) durchgeführt wird.

    Frei gebliebene Restplätze werden erst am Ende des koordinierten Nachrückens, wenn keine Plätze mehr über die reguläre Rangliste vergeben werden können, verlost. Sie können an diesem Verlosen nur dann teilnehmen, wenn Sie sich zuvor noch nicht auf einen Studienplatz in dem jeweiligen Studiengang beworben hatten!

    Die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin nehmen immer am koordinierten Nachrücken teil, wenn noch Restplätze an der Universität Göttingen zu vergeben sind.

    Studiengänge, die an der Universität Göttingen im Rahmen des 2-Fächer Bachelors angeboten werden, nehmen grundsätzlich nicht am DoSV und damit am koordinierten Nachrücken teil.

    Anmeldung: 25. Februar - 31. März für Neubewerbungen (alle, die sich bereits im Verfahren beworben haben, können Ihre Teilnahme zwischen dem 25. und 27. Februar über einen Link in einer diesbezüglichen Mail von hochschulstart bestätigen.)

  2. ein hochschuleigenes Losverfahren der Universität Göttingen für alle zulassungsbeschränkten Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge (inklusive Medizin und Zahnmedizin).

    Das Losverfahren wird in allen Studienfächern durchgeführt, in denen unmittelbar vor Vorlesungsbeginn, nach Abschluss aller regulärer Verfahren, noch letzte Restplätze frei sein sollten. Eine Anmeldung ist auch möglich, wenn Sie sich bereits regulär beworben und keinen Studienplatz erhalten hatten. Darüber hinaus können Sie sich auch für Studienfächer anmelden, bei denen Sie sich noch nicht auf einen Studienplatz beworben hatten.

    In welchen Studiengängen Plätze frei geblieben sind, steht frühestens Ende März fest.

Die Teilnahme an den Losverfahren kann nur in den angegebenen Zeiträumen stattfinden. Das koordinierte Nachrücken wird im zentralen Bewerbungsportal von hochschulstart.de abgewickelt, während das hochschuleigene Verfahren ein eigenes Bewerbungsportal hat. Die Teilnahme ist sowohl für deutsche als auch für ausländische Interessenten möglich. Ein bereits erhaltener Studienplatz geht durch die Teilnahme an den Losverfahren nicht verloren. Ebenso können sich Bewerberinnen und Bewerber, die im regulären Bewerbungszeitraum nicht am Verfahren teilgenommen haben, bei beiden Losverfahren erstmalig registrieren.

Für Masterstudiengänge: Einige Fakultäten (z. B. Sozialwissenschaftliche Fakultät) bieten eigene Losverfahren für ihre Masterstudiengänge an. Dafür gelten andere Fristen. Schauen Sie dazu auf die Bewerbungsseiten der Fakultäten.

Bewerbung in 6 Schritten

  1. Losantrag beim koordinierten Nachrücken

    Für das koordinierte Nachrücken müssen Sie sich, falls noch nicht geschehen, beim zentralen Bewerbungsportal auf hochschulstart.de/dosv registrieren. Danach können Sie dort Bewerbungen für Studienplätze von Fächern, die am koordinierte Nachrücken teilnehmen, abgeben.

    Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie einen bereits vorhandenen Benutzeraccount auch für weitere Serviceverfahren verwenden müssen. Eine mehrfache Registrierung bei hochschulstart ist nicht zulässig. Weitere Informationen zur Mehrfachregistrierung finden Sie auf www.hochschulstart.de/dosv.

  2. Losanträge für alle Erststudiengänge

    Für alle zulassungsbeschränkten Erststudiengänge: Die Teilnahme am hochschuleigenen Losverfahren können Sie online beantragen. Wenn Sie sich bereits während der regulären Bewerbung registriert haben, können Sie diesen Account weiterverwenden. Sie können auch Losanträge für mehrere Studiengänge abgeben. Schriftliche Unterlagen, z. B. Abitur-Zeugnis, sind zur Teilnahme nicht erforderlich.

  3. Zulassung / Ablehnung

    Über Zulassung oder Ablehnung entscheidet in jedem Fall ausschließlich das Los.
    Im Fall einer Zulassung im koordinierten Nachrückverfahren erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid postalisch.
    Im Fall einer Zulassung im hochschuleigenen Losverfahren erhalten Sie eine Benachrichtung per Mail und Ihr Zulassungsbescheid wird im Bewerbungs- und Einschreibungsportal der Universität Göttingen zum Herunterladen hinterlegt.
    Der Zulassungsbescheid ist nicht übertragbar. Bei nicht vorhandenen Einschreibvoraussetzungen wird der Zulassungsbescheid gegebenenfalls ungültig (z. B. bei nicht vorhandener oder nicht ausreichender Hochschul­zugangsberechtigung).

  4. Immatrikulation nach Zulassung

    Falls Sie in einem der Verfahren einen Studienplatz angeboten bekommen, können Sie mit Hilfe des Onlineformulars bzw. des Einschreibungsportals Ihre Immatrikulation an der Universität Göttingen beantragen. Im Fall einer Zulassung im koordinierten Nachrückverfahren erfolgt die Immatrikulation über das —> Onlineformular. Im Fall einer Zulassung im hochschuleigenen Losverfahren erfolgt die Immatrikulation direkt im Einschreibungsportal. Bitte beachten Sie die Annahmefrist und die weiteren Informationen zur Immatrikulation im Zulassungsbescheid.

  5. Überweisung der Semesterbeiträge

    Nach der Beantragung Ihrer Immatrikulation im Portal überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag an die Universität. Ihre Einschreibung kann erst nach dem Eingang Ihrer Zahlung abschließend bearbeitet werden. Bei der Überweisung bitte Ihre Bewerbernummer und Ihren Namen und Bezugssemester (Sommersemester 2021) angeben!

  6. Bestätigung durch die Universität

    Eine Bestätigung Ihrer Einschreibung erhalten Sie danach unaufgefordert zugeschickt.