Im WS 2006/2007 werden Herr Prof. Dr. Lipp und ich zusammen ein Seminar anbieten zum Thema:

DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ IM NATIONALEN UND
INTERNATIONALEN RECHT

Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland insbesondere in Art. 3 GG festgeschrieben ist. Im Verhältnis der Bürger zum Staat binden die verfassungsrechtlichen Gleichheitssätze bereits alle Bereiche staatlichen Handelns. Das EG-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, diesen Schutz für bestimmte Formen der Diskriminierung nicht nur im Bereich Beschäftigung und Beruf, sondern auch im Bereich des gesamten Zivilrechts umzusetzen. Hierbei ist der deutsche Gesetzgeber allerdings deutlich über die Vorgaben des EG-Rechts hinausgegangen und hat für den Bereich des privaten Rechtsverkehrs jede Diskriminierung wegen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten. Die Neuregelung hat sehr kontroverse Diskussionen auch in der Rechtswissenschaft ausgelöst. Unklar ist, welche Auswirkungen eine derart weitgehende Regelung auf einzelne Bereiche des Privatrechts hat und wie der Diskriminierungsschutz im Alltag und dann auch vor Gericht durchgesetzt wird. Darüber hinaus stellen sich verfassungsrechtliche Fragen dahingehend, ob die Privatautonomie derart weitgehenden Einschränkungen unterworfen werden darf.

Das Seminar richtet sich an Studierende der Schwerpunktbereiche 3 (Europäisches Privat- und Prozessrecht) und 5 (Internationales und europäisches öffentliches Recht). Hierbei werden die Referate jeweils auf den Schwerpunktbereich zugeschnitten.
Herzlich willkommen sind aber auch Studierende, die aus purem Interesse und aus Übungszwecken ein Referat übernehmen möchten. In Hinblick auf die Studienarbeit im Schwerpunktbereichsstudium ist das Anfertigen eines „Übungsreferates“ dringend anzuraten.

Das Seminar wird sich in folgende Bereiche gliedern:

A. Das internationale Antidiskriminierungsrecht (EMRK, Rassendiskriminierungs-konvention, Internationale Menschenrechtspakte etc.).
B. Das europäische Antidiskriminierungsrecht (Art. 13 und 141 EGV, EG-Richtlinien).
C. Die Auswirkungen des (deutschen) Gleichbehandlungsgesetzes in verschiedenen Bereichen des Privatrechts (Allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Verbraucherschutzrecht).
D. Prozessuale Probleme der Durchsetzung des Diskriminierungsverbot nach dem Gleichbehandlungsgesetz
E. Privatautonomie und Antidiskriminierungsschutz im Grundgesetz.

Es ist geplant, das Seminar als Blockveranstaltung am 06.02.07-07.02.07 in der Katholischen Bildungsstätte St. Martin, Klosterstr. 28, 37434 Germershausen, abzuhalten.
Nähere Informationen zur Themenvergabe und zur Organisation werden gegeben in der Vorbesprechung am Dienstag, den 24. Oktober 19 Uhr c.t., JUR Raum 117.