An dieser Stelle einige Anmerkungen des WiWi-Prüfungsamtes:

Beurlaubung
Grundsätzlich ist eine Beurlaubung während des Auslandsaufenthaltes sinnvoll und ratsam! Wer einen Austauschstudienplatz bekommen hat, kann bei uns eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten. Mit dieser Bestätigung könnt Ihr Euch dann im Studentensekretariat für die Dauer des Auslandsaufenthaltes beurlauben lassen.
Es werden bei einer Beurlaubung auch keine Studiengebühren erhoben. Es muss nur die Verwaltungsgebühr entrichtet werden.
Solltet Ihr die im Ausland erbrachten Studienleistungen in Euer Examen in Göttingen einbringen wollen, so kann es unter Umständen zu einer nachträglichen Nichtanrechnung oder Aberkennung des Urlaubssemester kommen. Die Studienzeit, die Ihr im Ausland verbracht habt, wird Euch also wieder als Fach-/Prüfungssemester angerechnet mit allen Konsequenzen und Auswirkungen auf Regelstudienzeit, Freiversuche und Maluspunkte. Ihr solltet Euch deshalb genau überlegen, wie viele Kreditpunkte - also welche Kurse incl. der entsprechenden Noten - Ihr aus Eurem Auslandsstudium als Teilexamensleistung einbringen wollt. Ihr behaltet Euer Urlaubssemester wenn Ihr die folgenden Grenzen beachtet. In den Diplom-Studiengängen ist die Grenze auf 48 Kreditpunkte festgelegt. Dies bezieht sich auf § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnungen. Die neuen Bachelor- und Master-Studiengänge haben gemäß der Prüfungsordnungen keine Beschränkung. Der alte Master of International Economics lässt maximal 36 KP zur Anrechnung zu.

ACHTUNG ÄNDERUNGEN

Bisher
Zusätzlich zu den Leistungen aus dem Ausland, ist es möglich, auch noch in Göttingen in dem entsprechenden Semester Klausuren zu schreiben.

NEU
Im Rahmen der Langzeitstudiengebühren ist es derzeit strickt untersagt, dass während der Beurlaubung in Göttingen, weitere Leistungen in Göttingen erbracht werden. Da bei den Langzeitstudiengebühren die Urlaubssemester unberücksichtig bleiben, muss die Universität dieses inzwischen genau prüfen. Davon bleiben die Anrechnung von Leistungen anderer Hochschulen während der Urlaubssemester unberücksichtigt.

Es bleibt darauf hinzuweisen, daß Leistungen aus dem Ausland, die als examensrelevanter Schein für ein mit einer Blockprüfung abschließendes Fach anerkannt werden, mit 6 Kreditpunkten bewertet werden. Dies bedeutet, daß neben dieser Leistung noch weitere 9 Kreditpunkte aus dem Ausland eingebracht werden können und das Urlaubssemester erhalten bleibt.

Anerkennung/Anrechnung der Leistungen
Nicht alle im Ausland erbrachten Leistungen könnt Ihr als Teilexamensleistung in Euer Göttinger Examen einbringen! Generell entscheiden die entsprechenden Professoren über die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland - nicht das Prüfungsamt!
Die Anerkennung der Leistungen durch die jeweiligen Professoren kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen:
a) Direkte Anrechnung
Ist eine im Ausland besuchte Veranstaltung deckungsgleich mit einer in Göttingen angebotenen Veranstaltung kommt es zu einer direkten Anrechnung. Deckungsgleichheit besteht, wenn die Inhalte beider Veranstaltung (weitestgehend) identisch sind. In der Regel wird eine solche im Ausland erbrachte Leistung mit der gleichen Anzahl von Kreditpunkten anerkannt, wie in Göttingen für eine solche Leistung üblich.
b) Indirekte Anrechnung
Gibt es zu der im Ausland erbrachten Leistung keine äquivalente (d.h. keine inhaltlich vergleichbare) Veranstaltung, dann wird geprüft, ob zumindest ein sachlicher Bezug zu einem in Göttingen angeboten Fach besteht. Ist dieser sachliche Bezug nicht gegeben, kann die Leistung aus dem Ausland nicht anerkannt und folglich nicht in das Göttinger Examen eingebracht werden. Besteht ein sachlicher Bezug zu einem Fach, kann die Leistung anerkannt werden und auch als Teilexamensleistung eingebracht werden - üblicher Weise geschieht dies im Rahmen des Wahlfachbereichs.
Ihr braucht Eure Anrechnungen nicht sofort beim Prüfungsamt einreichen. Ihr solltet diese aber gebündelt vorlegen, damit die Leistungen nicht kleckerweise angerechnet werden müssen. Bei der Anrechnung von Leistungen aus unterschiedlichen Auslandsaufenthalten werden alle anzurechnenden Kreditpunkte summiert. (Beispiel: SS99 USA 10 KP und SS 01 Spanien 12 KP ergeben zusammen 22 KP und damit die Aberkennung von einem der beiden Urlaubssemester.)
Wurden im Ausland Leistungen erbracht, die identisch zu einer von Euch bereits in Göttingen erbrachten sind, können diese Leistungen nicht doppelt als Teilexamensleistung eingebracht werden, da die Inhalte bereits einmal mit Prüfung und Note in Euer Zeugnis eingegangen sind.

Umrechnung der Noten
Die Umrechnung der an den jeweiligen Gasthochschulen vergebenen Noten obliegt dem Prüfungsamt. Basierend auf dem ECTS-Notensystem werden die im Gastland erhaltenen Noten transformiert. Um diesen Vorgang zu erleichtern, solltet Ihr am besten eine ECTS-Notenbescheinigung von Eurer Gasthochschule mitbringen. In den meisten Fällen erhaltet Ihr diese Bescheinigung automatisch zusammen mit Euren Scheinen. Eine Aufschlüsselung der Noten gemäß der entsprechend zu erreichenden Prozente ermöglicht eine differenzierte Betrachtung der Noten und erleichtert somit die genaue Transformation der ausländischen Noten.