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Strahlenschutz

Der Bereich Strahlenschutz der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz unterstützt die Strahlenschutzbeauftragten sowie Strahlenschutzbevollmächtigten und nimmt administrative Aufgaben für den jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen von Universität und UMG (Präsident bzw. Sprecher des Vorstands) wahr. Das Ziel ist hierbei stets, einen sicheren und rechtskonformen Betrieb in den Strahlenschutzbereichen zu gewährleisten.

Die Stabsstelle betreut alle Fakultäten der Universität und alle Einrichtungen der Universitätsmedizin, in deren Bereichen entweder mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird oder die Geräte betreiben, welche ionisierende Strahlung aussenden (Röntgengeräte, Beschleuniger, Elektronenmikroskope). Mitarbeiter*innen und Studierende können sich bei Fragen des Strahlenschutzes jederzeit direkt an die Stabsstelle wenden.

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Antragstellung bei der zuständigen Behörde auf Genehmigung nach StrlSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. für die Inbetriebnahme von Geräten, die ionisierende Strahlung erzeugen (technische Röntgengeräte, Beschleuniger, …).
  • Anzeigen bei der zuständigen Behörde über den Betrieb eines bauartzugelassenen Geräts sowie von Röntgengeräten bei der Anwendung am Menschen.
  • Bestellung/Abberufung von Strahlenschutzbeauftragten im Namen des Präsidenten bzw. des Vorstands, sowie deren Unterstützung und Beratung.
  • Generierung von Strahlenschutzregister-Nummern beim Bundesamt für Strahlenschutz für beruflich exponierte Universitätsangehörige.
  • Anträge auf Freigabe bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Entlassung von Räumen oder Geräten aus dem Radioaktivbereich.
  • Beratung zu (bau-)technischen Anforderungen gemäß einschlägiger DIN-Normen in Hinblick auf Diebstahl- und Brandschutz sowie erforderlicher Laborausstattung.
  • Unterstützung der Einrichtungen bei wiederkehrenden Prüfungen (z. B. Röntgengeräte, Dichtheitsprüfungen etc.).
  • Beratung der Labore im arbeitstäglichen Ablauf (Schutzmaßnahmen, Dokumentationspflichten, Durchführung erforderlicher Personendosimetrie)
  • Betreuung bei Umstrukturierung (Räumliche Veränderung von Laborbereichen).
  • Administration von Buchführungs- und anderen Meldepflichten (Erwerbs-, Abgabe- und Bestandsanzeigen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde).
  • Unterstützung der Strahlenschutzbeauftragten bei der Erstellung einer Strahlenschutzanweisung sowie der Durchführung der jährlichen Unterweisung.
  • Entsorgung radioaktiver Reststoffe über das Zentrale Sammellager der Universität.
  • Beantragung und Führung von Strahlenpässen für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung von Angehörigen der Universität in fremden Strahlenschutzbereichen.
  • Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der organisatorischen und technischen Strahlenschutzmaßnahmen.


In Fragen zum operativen Strahlenschutz bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen ist die Stabsstelle Arbeitsschutzmanagement und klinischer Strahlenschutz der UMG erster Ansprechpartner für die Nutzer*innen vor Ort. Von dort werden die UMG-internen Systeme zur Dosisüberwachung von Mitarbeiter*innen und Patient*innen (RadoClid, DOSE) administriert. Dies beinhaltet auch die Generierung von SSR-Nummern für Mitarbeiter*innen der UMG. Außerdem stellt der Bereich klinischer Strahlenschutz für alle Einrichtungen der UMG fachkundige Medizinphysik-Experten zur gesetzlich geforderten Betreuung von dosisintensiven Röntgenanwendungen zur Verfügung.

Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen der Kategorie A sowie in allen Fragen zum Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst.