Der Auftrag, die Rückfälligkeit von exhibitionistischen Straftätern anhand einer Sonderauswertung der für den zweiten Probelauf zur Rückfallstatistik erhobenen Bundeszentralregister-Eintragungen zu untersuchen, wurde vom Bundesministerium der Justiz im Rahmen der Diskussion um die Erweiterung des DNA-Feststellungsgesetzes (BGBl I, S. 2646) erteilt.