Veränderung der Magister-Prüfungsordnung

Zur Vereinfachung und Verbesserung Ihres Studiums eines auslaufenden Studienganges hat die Fakultät der Sozialwissenschaften eine Veränderung der Prüfungsordnung verabschiedet.
Seit dem 18.12.2009 ist die neue Prüfungsordnung in Kraft, die alle alten Prüfungsordnungen (PO 1993, PO 2000, PO 2004) außer Kraft setzt.

Folgende Veränderungen beinhaltet diese neue Ordnung:

1. Die letzten Prüfungen können im Wintersemester 2012/2013 durchgeführt werden.
Mit einem Antrag und einer Zeitplanerstellung durch die Studienberatung kann die Frist bis zum Wintersemester 2013/2014 verlängert werden. Ein vom Prüfungsausschuss genehmigter Härtefallantrag aus folgenden Gründen:
a) der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG
b) einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung
c) einer Straftat, deren Opfer die oder der Studierende wurde
d) der Überschneidung von Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in Studiengängen unterschiedlicher Fächer und Fakultäten
e) der Mitwirkung der Studierenden in den Gremien der Universität
f) der Pflege eines nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung pflegebedürftigen nahen Angehörigen
kann eine maximale Verlängerung bis zum Wintersemester 2015/2016 bewirken. Danach ist der Studiengang endgültig geschlossen.

2. Im Fach Medien- und Kommunikationswissenschaften muss das Prüfungsverfahren nun maximal bis zum 30.09.2010 abgeschlossen sein.

3. Eine studienbegleitende Prüfung muss nicht mehr zwangsweise an einen Leistungs- oder Teilnahmeschein geknüpft sein, d.h. mit Zustimmung der Prüferin oder des Prüfers darf der Gegenstand der studienbegleitenden Prüfung auch der Inhalt eines Seminars sein, in dem die Studierenden keinen Teilnehmerschein oder einen Leistungsschein erworben haben, sofern die Studierende einen solchen in einem anderen Seminar im Fach der Prüfung erworben haben.

4. Neueinschreibungen in den auslaufenden Studiengang sind nicht mehr möglich.

5. Die Umschreibung von dem Magisterfach Medien- und Kommunikationswissenschaft in ein anderes Magisterfach ist nur noch bis zum Wintersemester 2010/2011 möglich, soweit aufgrund bereits erbrachter Vorleistungen sicher festgestellt werden kann, dass das Studium innerhalb der Fristen erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die Feststellung trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan auf der Grundlage einer Stellungnahme der jeweiligen Fachvertreterin oder des jeweiligen Fachvertreters.

6. Für die Fachprüfungen in den Fächern der Philosophischen Fakultät gelten abweichend ausschließlich die in der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang der Philosophischen Fakultät benannten Fristen; zur Fristwahrung können Fachprüfungen in Fächern der Philosophischen Fakultät vorgezogen werden, auch wenn in einem oder mehreren der anderen studierten Fächern die Zugangsvoraussetzungen zur Magisterprüfung noch nicht nachgewiesen werden.

7. Falls Sie nach der Prüfungsordnung von 2000 studiert haben, können auf Antrag weiterhin die Blockprüfungen zum Ende des Studiums gemacht werden:
Wird die Magisterprüfung in einem ersten und einem zweiten Hauptfach abgelegt, besteht die Prüfung:
a) im ersten und zweiten Hauptfach jeweils aus einer einstündigen mündlichen Prüfung, die sich auf drei verschiedene „Studienbereiche/Prüfungsgebiete“ erstreckt
b) im zweiten Hauptfach zusätzlich aus einer fünfstündigen Klausur

Wird die Magisterprüfung in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt, besteht die Prüfung:
a) im Hauptfach aus einer einstündigen mündlichen Prüfung, die sich auf drei verschiedene „Studienbereiche/Prüfungsgebiete“ erstreckt
b) in jedem Nebenfach jeweils aus einer fünfstündigen Klausur und einer 30minütigen mündlichen Prüfung, die sich auf zwei verschiedene „Studienbereiche/Prüfungsgebiete“ erstreckt

8.Es ist kein amtsärztliches Attest mehr nötig, sondern ein ärztliches Attest reicht zum Nachweis von Erkrankungen aus.