Wer muss einen Nachweis für Deutsch einreichen?


Bewerber, die:

  • Deutsch nicht als Muttersprache haben
  • keinen deutschspachigen Hochschulabschluss nachweisen können bzw. absolvieren, sich also mit einem ausländischen Bachelor-Abschluss bewerben (Ausnahme: Schweiz, Österreich, Luxemburg)



Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Deutschland erworben haben, Ihren Bachelor jedoch im Ausland absolvieren, reicht eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses oder Personalausweises als Sprachnachweis. Diese muss bis zum 15. November eingereicht sein.