Allgemeine Bedingungen für die Auftragsvergabe an die Chemie-Werkstätten

    1. Aufträge an die Chemie-Werkstätten werden grundsätzlich über das GöChem-System erteilt.

    2. In der Regel wird sich der Auftraggeber mit dem zugehörigen Werkstattleiter zur Klärung technischer Details in Verbindung setzen.

    3. Über die Reihenfolge der Bearbeitung anstehender Aufträge entscheiden die Werkstattleiter entsprechend den technischen Gegebenheiten.

    4. Die Bearbeitung von Aufträgen aus von Fremdinstituten innerhalb der Universität ist grundsätzlich möglich. Die Zusammenarbeit mit Werkstätten anderer Fakultäten ist erwünscht. Bei der Priorisierung haben allerdings die Aufträge der Fakultät für Chemie Vorrang.

    5. Die Richtlinien der Universität erlauben die Bearbeitung von Aufträgen externer Auftraggeber (außerhalb der Kern-Universität) nur in Ausnahmefällen.

    6. Für jeden Auftrag werden Arbeits- und Maschinenlaufzeiten, sowie der anfallende Materialeinsatz erfasst.

    7. Die Abrechnung von Aufträgen erfolgt über das GöChem-System in der Regel quartalsmäßig. Dabei werden die folgenden Kosten in Rechnung gestellt:
          1. Materialentnahmen entsprechend den tatsächlichen Kosten für deren Beschaffung
          2. Maschinenkosten entsprechend den im Anhang aufgeführten Stundensätzen, welche die Kosten für Verbrauchsmaterial, Energie, sowie Geräteabschreibung beinhalten. (diese Kosten werden nur für Aufträge außerhalb der Fakultät für Chemie berechnet)
          3. Personalkosten entsprechend den Stundensätzen der aktuellen Gebührenordnung der Universität (s. Anhang). (diese Kosten werden nur für Aufträge außerhalb der Kern-Universität berechnet)

    1. Bei Auftragsannahme kann eine unverbindliche Kostenabschätzung, jedoch kein formelles Angebot erstellt werden.