Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Masterstudium an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen interessieren. Auf dieser Seite finden Sie eine Reihe von wichtigen Informationen über das Bewerbungsverfahren.


Bewerbungsfristen

Eine Bewerbung für das Wintersemester 2016/17 ist vom 06.04.2016 bis zum 15.05.2016 (Ausschlussfrist) möglich. Voraussichtlich wird es vom 01.10.2016 bis zum 05.10.2016 ein Losverfahren geben.

Eine Bewerbung für das Sommersemester 2017 ist vom 06.10.2016 bis zum 15.11.2016 (Ausschlussfrist) möglich. Zusätzlich wird es voraussichtlich ein Losverfahren vom 01.04.2016 bis zum 05.04.2016 geben.

Die Bewerbung erfolgt durch einen Eintrag in das Onlineportal (nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum geöffnet) und und durch das Einreichen aller erforderlichen schriftlichen Unterlagen.
Reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen im eigenen Interesse für eine Vorprüfung auf Vollständigkeit möglichsdt frühzeitig ein, da nach Ende der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) keine Unterlagen mehr nachgereicht werden können.



Zugangsberechtigung

Grundsätzlich zugangsberechtigt sind alle Studierenden, die ein Bachelorstudium in Erziehungswissenschaften/Pädagogik oder einem fachlich eng verwandten Fach im Umfang von mindestens 180 Credits zu Beginn des Masterstudiums abgeschlossen haben.
Zum Bewerbungszeitpunkt (15.05./15.11.) müssen mindestens 150 Credits nachgewiesen werden. Diese müssen „fachlich Einschlägig“ für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaft sein“.

Wenn Sie an der Universität Göttingen studieren, können Sie den Nachweis zur Zugangsberechtigung durch eine Leistungsübersicht aus FlexNow erbringen. Sofern Sie sich von extern bewerben ist ein elektronischer Leistungsnachweis, der die erforderlichen Angaben enthält, ebenfalls ausreichend.
Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausstellen, sofern ein Nachweis der erforderlichen Angaben zur Erfüllung der Zugangsberechtigung in anderer Form nicht möglich ist: "Frau/Herr X hat (bisher) 150 Credits bei einer (vorläufigen) Gesamtnote von ... erreicht."


Zur Prüfung der „Fachlichen Einschlägigkeit“ legt die Auswahlkommission folgende Kriterien zugrunde:
• Leistungen in der Erziehungswissenschaft im Umfang von wenigstens 60 Credits, darunter Grundkenntnisse in empirischen Forschungsmethoden im Umfang von wenigstens 8 Credits



Auswahlverfahren

Die BewerberInnen die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen werden an Hand ihres Notendurchschnittes in eine Rangfolge gebracht. Die Rangfolge wird bis zur doppelten Anzahl an Studienplätzen fortgeführt. Erfüllen mehr BewerberInnen die Voraussetzung als Studienplätze vorhanden sind, so wird mit der doppelten Anzahl an Bewerbern/Studienplätzen ein Auswahlgespräch geführt.
Falls noch Studienplätze frei sein sollten, so können Sie sich für das Losverfahren vom bewerben. Auch für das Losverfahren gelten die oben genannten Regelungen für die Zugangsberechtigung.


Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.