Allgemeine Informationen zu Auslandsaufenthalt und Sprachkenntnisse



Im Rahmen des Erasmus Programms ist die Nachweispflicht für das Sprachniveau bei der Bewerbung wie folgt:
- Englisch B1,
- Französisch und Spanisch A2 und B1,
- Italienisch A2.
Die Sprachnachweise müssen einen Monat vor der Ausreise vorliegen. Das geforderte Sprachniveau der Partneruniversitäten kann jedoch individuell höher ausfallen und kann: hier bei den einzelnen Partneruniversitäten kontrolliert werden

Der Nachweis erfolgt entweder über eine erfolgreiche Teilnahme an einem ZESS Sprachkurs oder durch einen entsprechenden Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse von der ZESS: „Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte“ oder auch eine andere Organisation, z.B. TOEFL, TELC oder IELTS. Der ZESS Einstufungstest ist nicht gültig.


Allgemeine Informationsveranstaltungen für Outgoing-Studierende von Göttingen International

Informationsveranstaltungen für Outgoing-Studierende



Angebot des Career Service und der Auslandsstudienberatung von Göttingen International (Referent*innen: Stefanie Strasser & Patricia Missler) Informationsveranstaltungen für Outgoing-Studierende 2022/23