Gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden alle Mitglieder und Angehörige durch die Universität vor Diskriminierung, unter anderem bei sexueller Belästigung, geschützt. Dies gilt sowohl für alle Beschäftigten (gemäß AGG) als auch für immatrikulierte Promovierende und Stipendiat*innen (gemäß NHG §42, 6).
Beratung und Unterstützung erhalten Sie sowohl als Betroffene als auch als Unterstützer*in von Betroffenen unter anderem bei der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (insbesondere §42,6)
- Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich
- Broschüre Diskriminierungsschutz in Deutschland. Ein Ratgeber für Geflüchtete und Neuzugewanderte
- Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte
- Senatsrichtlinie zum Schutz vor sexuellen Belästigungen und sexueller Gewalt (Universität Göttingen)
- Beratungs- und Fachzentrum sexuelle und häusliche Gewalt Göttingen
- Linksammmlung gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen
- Sexualisierte Belästigung und Diskriminierung. Handreichung für Prävention, Sensibilisierung und Handeln (Gleichstellungsbüro der RWTH Aachen)
- Wegweiser: Umgang mit Diskriminierung an der Universität Göttingen
- Barrierefreie Rechtsberatung