- BAföG -


AB SOFORT NEUE SELBSTBEDIENUNGSFUNKTION FÜR STUDIERENDE:

I. Zwischenbescheid

Bitte tragen Sie unter den Selbstbedienungsfunktionen für Studierende Ihre Bafögnummer ein. So wird Ihnen in den Bachelorstudiengängen zu Beginn des vierten Fachsemesters automatisch ein Zwischenbescheid erstellt, den Sie in Ihrem Prüfungsamt abholen können.

II. Antrag auf Teilerlass

Für den Antrag auf Teilerlass müssen Sie ebenfalls Ihre Bafögnummer über die Selbstbedienungsfunktionen für Studierende eintragen, falls sie nicht bereits zu Beginn des vierten Fachsemesters für den Zwischenbescheid eingetragen wurde. Nach Beendigung des Studiums geht der Antrag auf Teilerlass der Fördersumme automatisch dem Bundesverwaltungsamt zu, ohne dass Sie hierzu einen gesonderten Antrag stellen müssen.

Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auf folgender Webseite:

Studentenwerk/BAföG