Wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?

Jedes Vorstudium, das nicht die Bezeichnung "Bachelor of Science Psychologie" oder "Bachelor of Arts Psychologie" trägt oder aber im Ausland absolviert wurde, wird auf fachliche Einschlägigkeit geprüft. Die Entscheidung, ob ein Vorstudium fachlich mit dem Studiengang "Psychologie" eng verwandt ist, trifft die Auswahlkommission.

Voraussetzung der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums ist der Nachweis von Leistungen im Fach Psychologie im Umfang von wenigstens 101 Anrechnungspunkte, darunter

  • mindestens 82 Anrechnungspunkte durch Nachweis von Leistungen in „Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“ im Umfang von mindestens 25 Anrechnungspunkten in folgenden Bereichen:

    • "Allgemeine Psychologie"
    • "Differentielle Psychologie"
    • "Entwicklungspsychologie"
    • "Sozialpsychologie"
    • "Biologische Psychologie"
    • "Kognitiv-affektive Neurowissenschaften"


  • Nachweis von Leistungen in "Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" im Umfang von mindestens 4 Anrechnungspunkten;
    • Nachweis von Leistungen in "Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" im Umfang von mindestens 4 Anrechnungspunkten;
      • Nachweis von Leistungen in "Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" im Umfang von mindestens 2 Anrechnungspunkten;
        • Nachweis von Leistungen in "Klinischer Psychologie: Störungslehre" im Umfang von mindestens 8 Anrechnungspunkten;
          • Nachweis von Leistungen in "Psychologischer Diagnostik" im Umfang von mindestens 12 Anrechnungspunkten;
            • Nachweis von Leistungen in "Allgemeiner Verfahrenslehre der Psychotherapie" im Umfang von mindestens 8 Anrechnungspunkten;
              • Nachweis von Leistungen in "Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns" im Umfang von mindestens 2 Anrechnungspunkten;
                • Nachweis von Leistungen im Bereich "Wissenschaftliche Methodenlehre" im Umfang von mindestens 15 Anrechnungspunkten;
                  • Nachweis von Leistungen in „Berufsethik und Berufsrecht“ im Umfang von mindestens 2 Anrechnungspunkten;
                    • mindestens 19 Anrechnungspunkte durch berufspraktische Einsätze wie folgt:

                      • Nachweis von Leistungen im "Forschungsorientierten Praktikum I - Grundlagen der Forschung" im Sinne von § 13 PsychThApprO im Umfang von mindestens 6 Anrechnungspunkten;
                      • Nachweis eines "Orientierungspraktikums" im Sinne von § 14 PsychThApprO im Umfang von mindestens 5 Anrechnungspunkten;
                      • Nachweis einer "Berufsqualifizierenden Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie" im Sinne von § 15 PsychThApprO im Umfang von mindestens 8 Anrechnungspunkten;


                    Ausländische Noten werden nach der Bayerischen Formel umgerechnet.