Was muss man nachweisen, um sich bewerben zu können?

Man braucht zum Bewerbungszeitpunkt eine Bescheinigung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (sog. Transcript of Records) mit mindestens 150 ECTS-Leistungspunkten aus abgeschlossenen Modulen. Aus dem Transcript müssen die Anrechnungspunkte (Credits) sowie die Durchschnittsnote hervorgehen. Das Transcript muss nicht beglaubigt werden. Interne Bewerber reichen bitte einen Leistungsausdruck aus FlexNow ein.

Außerdem muss der eigenhändig unterschriebene Zulassungsantrag (dieser ist der Mail, die Sie nach Ihrer Online-Bewerbung erhalten haben angehängt) (keine Kopie!) beigefügt werden sowie eine beglaubigte Kopie des Bachelor-Abschlusszeugnisses (soweit bereits vorhanden, ansonsten nachzureichen bis 15. November). Sollte auf dem Zeugnis oder dem Transcript of Records noch nicht vermerkt sein, dass der Bachelorstudiengang über die berufsrechtliche Anerkennung verfügt, wäre es für den Bewerbungsprozess hilfreich, wenn Sie sich von Ihrer Universität eine Bescheinigung über das Vorliegen der berufsrechtlichen Anerkennung ausstellen lassen würden.

Des Weiteren benötigt man einen tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache (Lichtbild nicht nötig) sowie ggf. einen Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (diesen muss man nur einreichen, wenn der Bachelor nicht in Deutschland/Österreich/Schweiz/Luxemburg gemacht wird/wurde).
Wenn Sie sich mit einem ausländischen Bachelor-Abschluss bewerben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) aber in Deutschland erworben haben, reicht eine Kopie des Abiturzeugnisses oder des deutschen Personalausweises als Sprachnachweis.

Zu guter Letzt reicht man das Modulhandbuch des bisherigen Studiengangs in deutscher oder englischer Sprache ein (eigene Übersetzung ist möglich, muss jedoch einen Stempel des bisherigen Prüfungsamts aufweisen).
Eine Übersicht, welche Modulhandbücher (Version beachten!) dem Studienbüro bereits vorliegen, finden Sie hier. Bereits vorliegende Modulhandbücher, die auch für Sie gelten, müssen NICHT erneut eingereicht werden. Es reicht dann ein handschriftlicher Hinweis auf dem Zulassungsantrag, dass das Modulhandbuch bereits vorliegt. Bitte notieren Sie auf dem Zulassungsantrag zusätzlich, welche Version die für Sie gültige ist. Bewerber*innen, die den Bachelor an der Universität Göttingen absolviert haben, müssen kein Modulhandbuch einreichen.

!!! Grundsätzlich müssen alle Dokumente in Papierform eingereicht werden!