Gremien

Der Fakultätstrat ist das zentrale Lenkungsgremium der Fakultät. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Fragen in Forschung und Lehre sowie über die Verwendung der Ressourcen der Fakultät. Außerdem ist der Fakultätsrat an der Erteilung akademischer Grade und Titel beteiligt. Schließlich wählt der Fakultätsrat den Dekan/die Dekanin. Der/die beruft dann die Sitzungen des Fakultätsrats ein und leitet sie. Dem Fakultätsrat gehören 13 Mitglieder an, die aus den Gruppen der Universität gewählt werden. Der Fakultätsrat hat folglich eine zentrale Funktion bei der Gestaltung und Umsetzung der Ziele und Strategien der Fakultät. Auch trägt er zur Qualitätssicherung in Lehre und Forschung bei.
Zur Übersicht

Die Haushalts- und Planungskommission der Fakultät ist für die Erstellung des Haushaltsplans und die langfristige Finanzplanung der Fakultät verantwortlich ist. Dazu gehört die Entwicklung von Investitionsplänen und die Bewertung von Kosten-Nutzen-Analysen für geplante Projekte. Die Haushalts- und Planungskommission empfiehlt dem Fakultätsrat den Einsatz finanzieller Ressourcen im Personal- und Sachmittelbereich. Sie besteht aus sieben Mitgliedern, die aus den Gruppen der Fakultät gewählt werden. Die Leitung obliegt dem Dekan/der Dekanin.
Zur Übersicht

Die Prüfungsausschüsse für die Zwischenprüfung (§ 3 ZwPrO) sowie die Schwerpunktbereichsprüfung (§ 5 SchwPrO) und die Prüfungskommissionen für Bachelor-und Masterstudiengänge (§ 9 APO) nehmen Aufgaben im Rahmen der Organisation und Durchführung von Prüfungen wahr. Sie unterstützen den Studiendekan dabei sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Insbesondere können sie dazu allgemeine Regelungen zur Durchführung von Prüfungen vorschlagen. Eine besondere Bedeutung kommt ihnen bei der Entscheidung über Widerspruchsverfahren (§ 13 ZwPrO, § 22 SchwPrO, § 20 APO) und schwere Fälle der Täuschung (§ 11 Abs. 2 ZwPrO, § 18 Abs. 2 SchwPrO, § 18 APO) zu.
Zur Übersicht

Die Studienkommission (§ 45 NHG, § 16 GO Uni Göttingen) der Fakultät hat acht Mitglieder, davon jeweils die Hälfte aus der Studierendengruppe und der Lehrendengruppe. Den Vorsitz der Studienkommission führt der Studiendekan/die Studiendekanin ohne Stimmrecht (§ 45 Abs. 1 S. 3 NHG). Die Studienkommission ist vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Sie kann sich mit Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich selbständig befassen und hat gegen über dem Fakultätsrat ein Vorschlagsrecht (§ 16 Abs.3 GO Uni Göttingen). Darüber hinaus kommt der Studienkommission eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Verwendung dezentraler Studienqualitätsmittel zu ( § 12 Abs. 1 SQM-RiLi).
Zur Übersicht