Wann kann ich die BQT III absolvieren und welchen Umfang hat sie?
Die BQT III kann ab den Semesterferien des zweiten Semesters in Voll- oder Teilzeit oder semesterbegleitend absolviert werden, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt wurden. Sollte die Einrichtung zustimmen, kann die BQT III auch z.B. in den Semesterferien und in Teilen semesterbegleitend absolviert werden. Dies muss individuell mit der Einrichtung abgesprochen werden.
Die BQT III umfasst insgesamt 600 Stunden: davon werden 450 in einer kooperierenden Einrichtung stationär oder teilstationär abgeleistet. 150 Stunden verteilen sich auf Tätigkeiten rund um ambulantes Arbeiten.