Wann und wo sollen die Prüfungsanamnesen abgegeben werden?

Die Prüfungsanamnesen müssen generell vor Abschluss des Studiums bei der Studiengangskoordinatorin Frau Bernardi-Pritzkow per E-Mail (als PDF-Dateien) eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn Sie aktuell eine Teilnahme an der Approbationsprüfung noch nicht planen oder diese noch nach altem Recht absolvieren können. Die Abgabe der Prüfungsanamnesen ist eine Prüfungsvorleistung des BQT III-Moduls (M.KliPPT.2181).

Die Studiengangskoordintorin Frau Bernardi-Pritzkow leitet die Prüfungsanamnesen automatisch ans NiZzA weiter, sobald der Universität die jeweiligen Anmeldelisten für die Approbationsprüfung vorliegen.
Folgende Fristen gelten für die Abgabe der Prüfungsanamnesen bei der Studiengangskoordinatorin Frau Bernardi-Pritzkow:

  • Prüfung im Frühjahr: 15.11. des Vorjahres
  • Prüfung im Herbst: 15.03. des Jahres