Ausgangspunkt meiner Arbeit stellt der Begriff der „besten verfügbaren Technik“ (engl. „best available technique“) der „Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung“ (IVU-Richtlinie) dar. Im Rahmen des „Gesetzes zur UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz“ vom 27.07.2001 wurde dieser Technikstandard ins deutsche Recht umgesetzt und damit der bestehende Technikstandard „Stand der Technik“ in einzelnen Gesetzen wie dem BImSchG, KrW-/ AbfG und WHG in die „beste verfügbare Technik“ der IVU-Richtlinie abgeändert und entsprechend angepasst.
Durch Literaturrecherche und Rechtsvergleich soll untersucht werden, ob dieser ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen stammende, aber auch im britischen Recht verwendete Technikstandard überhaupt im deutschen Umweltrecht Sinn machen kann und ob bzw. wenn ja welche Probleme bei der Transformation dieses Standards entstehen. Schwerpunkt dieser Untersuchung stellt die Tatsache dar, dass es sich bei diesen beiden Systemen um vom Ansatz her sehr verschiedene handelt und die Staaten dementsprechend versuchen werden, ihren Einfluss auf die Europäische Gesetzgebung zu verstärken. Ferner soll untersucht werden, inwieweit die BAT zu einer Änderung des bestehenden deutschen Umweltrechts führt. Anhand dieses Ergebnisses soll abschließend versucht werden, eine Aussage darüber zu treffen, ob durch die vielversprechend klingende BAT ein effektiverer Umweltschutz in Deutschland bzw. in Europa zu erwarten ist.