Beratung zu sexualisierter Belästigung und Gewalt

Wenn Ihnen an der Universität Göttingen sexualisierte Belästigung und Gewalt widerfahren ist, können Sie sich jederzeit an die unten genannten Beratungsstellen und Ansprechpersonen wenden. Diese stehen Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
Die Universität ermutigt Sie ausdrücklich, Ihre Erfahrungen und Beobachtungen zu melden.

Alle Mitglieder, Angehörige und Gäste der Universität Göttingen, die sexualisierte Belästigung und Gewalt erlebt oder beobachtet haben, haben das Recht, sich beraten zu lassen. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Prävention von und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt (Schutz-RL) der Georg-August-Universität Göttingen einschließlich der Universitätsmedizin Göttingen (siehe § 8 Beratung).

Sexualisierte Belästigung und Gewalt sind Verhaltensweisen, die die Würde der betroffenen Person verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen können. Dazu zählt jedes sexuell gefärbte Verhalten, das allgemein als unerwünscht gilt und/oder das Betroffene für unerwünscht erklären. Solches Verhalten kann auch Ausdruck von Machtmissbrauch sein, für den Sexualität und sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden. Dies ist zum Beispiel:

  • körperliche Berührung und Übergriff
  • Aufforderung zu sexuellem Kontakt
  • entwürdigende und sexualisierte Bemerkung, auch als ‚Witz‘ deklariert
  • Bemerkung über den Körper, das Intimleben, die sexuelle Orientierung oder die Genderidentität
  • sexuell gefärbte Geste und Verhaltensweise
  • Zeigen, Anbringen und Verbreiten eines pornographischen und/oder sexistischen Textes, Sprach- und Textnachricht und/oder Bild, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel
  • exhibitionistisches Verhalten
  • Verfolgung, Nachstellung (Stalking) und Nötigung mit direktem oder indirektem sexualisierten Hintergrund

(siehe § 3 Begriffsbestimmung Schutz-RL)

Wenn Sie sexualisierte Belästigung und Gewalt erlebt oder beobachtet haben, können Sie sich jederzeit an eine Beratungsstelle oder Ansprechperson (siehe unten) wenden. Dort können Sie in einem geschützten Raum über Vorfälle und Erlebtes, Ihre Erfahrungen und Ihre Situation sprechen. Die Beratung folgt den Grundsätzen der Vertraulichkeit und Parteilichkeit. Im Zentrum stehen Sie als ratsuchende Person, Ihre Perspektiven und Ihre Anliegen. Sie können sich auch von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen.

Der Erstkontakt kann durch Sie als betroffene Person oder vertreten durch Dritte, auf Wunsch auch anonym, erfolgen. Wichtig ist, dass Sie (gegebenenfalls vorgeschriebene) Dienstwege nicht einhalten müssen! Bei den Beratungsstellen und Ansprechpersonen erhalten Sie Unterstützung und Informationen. Wenn Sie dies wünschen, werden Sie auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Handlungsstrategien begleitet. Dies kann auch die Einleitung eines formellen Verfahrens durch eine schriftliche Beschwerde sein (siehe § 9 Beschwerde Schutz-RL). Möglich ist aber auch, dass Sie sich zunächst einfach nur beraten lassen oder einen Vorfall melden und nicht weiter aktiv werden. Sie alleine treffen die Entscheidung über den weiteren Verlauf der Beratung bzw. ob Sie eine Beschwerde einreichen.

Die Beratungsstellen und Ansprechpersonen können Sie auch an (externe) Unterstützungsstellen vermitteln, beispielsweise für psychologische Begleitung oder rechtliche Informationen oder Sie bei einer Strafanzeige begleiten. Unabhängig davon, ob bzw. wann Sie eine Beratung wahrnehmen, bietet es sich an, über das Erlebte/ den Vorfall zeitnah ein Gedächtnisprotokoll anzulegen. Sie können dafür eine Muster-Vorlage nutzen.

Wichtig ist: Sie entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten.
An der Universität Göttingen und der UMG stehen verschiedene Beratungsstellen und Ansprechpersonen zur Verfügung.

Gleichstellungsbeauftragte

  • Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität (ohne UMG), Dr. Doris Hayn
    E-Mail: doris.hayn@zvw.uni-goettingen.de, Tel.: 0551 39-26321
  • Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät, Jana Pasch
    E-Mail: gleichstellung@phil.uni-goettingen.de, Tel.: 0551 39-25580
  • Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Dorothee Konings
    E-Mail: gleichstellung@wiwi.uni-goettingen.de, Tel.: 0551 39-28807
  • Gleichstellungsbeauftragte Zentrale Einrichtung für den allgemeinen Hochschulsport, Cathrin Cronjäger
    E-Mail: cathrin.cronjaeger@sport.uni-goettingen.de, Tel.: 0551 39-25669
  • Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin (UMG), Anja Lipschik
    E-Mail: anja.lipschik@med.uni-goettingen.de, Tel.: 0551 39-69335
    Informationen und Kontaktdaten zu weiteren UMG-Stellen finden Sie hier.
  • Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte in den Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und der Zentralverwaltung
    Kontaktdaten finden Sie hier.


Weitere Beratungsstellen an der Universität

  • für Studierende:
    Beauftragte für Studienqualität: Vertrauens-/Ombudsperson, Meike Gottschlich
    E-Mail: meike.gottschlich@zvw.uni-goettingen.de, Tel.: 0551 39-28882
  • für Beschäftigte mit Behinderung:
    Schwerbehindertenvertretung der Universität (ohne Universitätsmedizin)
    Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier


Externe Stellen
Sie können sich auch an externe Stellen wenden:


In Notfällen, z.B. bei akuter Bedrohung, sollten Sie sich immer direkt an die Polizei wenden: Tel. 110