Betreuer und Gutachter für Masterarbeiten

Eine Übersicht über Gutachter für Masterarbeiten finden Sie untenstehend. Weitere, auch externe Personen können auf Antrag an die jeweiligen Fakultät, bei externen Personen an die Fakultät des Erstgutachters, als Gutachter zugelassen werden.
Erst- und Zweitgutachter einer Masterarbeit sollen aus unterschiedlichen Fakultäten stammen, dabei muss die Bestimmung der Gutachter in Einklang mit den Regelungen beider Fakultäten erfolgen.