Bis wann muss man sich beworben haben?


Die Ausschlussfrist für die Bewerbung ist der 15. Mai. Das bedeutet, dass bis zu diesem Tag die Bewerbung sowohl online über das Portal als auch schriftlich erfolgt sein muss. Das Datum des Poststempels reicht übrigens nicht aus - alle nötigen Bewerbungsunterlagen müssen dem Institut zum genannten Termin vorliegen, sonst kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Ihr Bewerbungsantrag wird anschließend geprüft. Über Zulassung oder Ablehnung werden Sie schriftlich informiert.

Eine Ausnahme bilden die Sprachnachweise und das Bachelorzeugnis. Diese können (im Original, als beglaubigte Kopie oder als verifizierbare Version per Mail) bis zum 15. November vorgelegt bzw. nachgereicht werden an:

Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie
Auswahlkommission Master
Dr. Nuria Brinkmann
Goßlerstrasse 14
D-37073 Göttingen