Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft

Die Universität hat 2009 ihre Stellungnahme zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingereicht und sich zur Umsetzung der Standards verpflichtet. Sie erhielt dafür, ebenso wie für den Zwischenbericht (2011) und den Abschlussbericht (2013) die Höchstbewertung (Stadium 4).
Die Stellungnahme ebenso wie die Berichte wurden in einem partizipativen Prozess mit allen Fakultäten (einschließlich der Universitätsmedizin) erarbeitet und anschließend mit allen relevanten Akteur*innen (Präsidium, Fakultätsleitungen, Gremien der Selbstverwaltung, Gleichstellungsbeauftragte) abgestimmt.

Die Stellungnahme umfasst die gleichstellungs-politischen Ziele der Universität, die Umsetzungsprozesse der personellen und strukturellen Gleichstellungsstandards, die Bewertung und Entwicklung der Standards differenziert nach Fakultäten sowie einen ausführlichen Anhang mit geschlechterdifferenzierten Daten und Zielgrößen zur Erhöhung der Frauenanteile auf allen Qualifikationsstufen. Im Zwischen- und Abschlussbericht sind die Fortschritte bei der Umsetzung der Standards sowie die eingeführten Maßnahmen und ihre Wirksamkeit dargestellt.

Zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards
Die Mitgliederversammlung der DFG hat im Juli 2008 die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards verabschiedet. Damit verpflichten sich die Mitgliedsuniversitäten personelle und strukturelle Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung der Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen. In der Mitgliederversammlung 2017 haben die DFG-Mitglieder ihre Selbstverpflichtung auf die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ erneuert. Zugleich wurde eine aktualisierte Textfassung verabschiedet.