Grundkurs I im Bürgerlichen Recht

Termin und Ort der Veranstaltung:

Montag, 10:15-11:45 Uhr - Raum: ZHG 105 (Prof. Spindler),
Dienstag, 14:15-15:45 Uhr - Raum: ZHG 105 (Prof. Spindler) und
Donnerstag, 10.15-11.45 - Raum: ZHG 105 (Prof. Veit)

Vorlesung Pflichtfach Bürgerliches Recht (§ 16 Abs. 1) mit Begleitkolleg

Termine der Begleitkollegs:

Montag, 16-18 Uhr (Sabiene Fahl)
Dienstag, 16-18 Uhr (Sara Boeckmann)
Dienstag, 16-18 Uhr (Björn Bogner)
Mittwoch, 14-16 Uhr (Christian Conreder)
Mittwoch, 16-18 Uhr (Christian Conreder)
Donnerstag, 16-18 Uhr (Björn Handke)

Die Anmeldung für die Begleitkollegs erfolgt ab dem 14.4 über das Stud.IP.

Inhalt:

Der Grundkurs I besteht aus zwei Teilen:

Teil 1 (Mo und Di):
Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, beschränkte Geschäftsfähigkeit)

Teil 2 (Do):
Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen

Materialien:

Materialien zur Vorlesung finden Sie zu gegebener Zeit im Stud.IP

Klausurtermine:

Donnerstag, 05.06.2008 10:00 Uhr ZHG 011
Donnerstag, 24.07.2008 14:00 Uhr, ZHG 010

Es können für jede Klausur jeweils 2 Leistungspunkte (Klausuren-Bürgerliches Recht) für die studienbegleitende Zwischenprüfung erworben werden. Eine Anmeldung für alle Leistungsnachweise ist erforderlich und wird über das Online-Anmeldesystem GAIUS vorgenommen. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen. Eine nicht fristgemäß vorgenommene Anmeldung kann leider nicht berücksichtigt werden.


ALLGEMEINE HINWEISE ZUR ANFERTIGUNG EINER REMONSTRATION


Die Zwischenprüfungsordnung sieht in § 9 Abs. 3 vor, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich bei der Prüferin oder dem Prüfer konkret und substantiiert schriftlich geltend zu machen sind. Voraussetzungen einer Remonstration für die Klausur im Grundkurs I vom SS 2008 sind:

1.Teilnahme an der Besprechung der Klausur am 07.07.2008 (Nachweis durch Lehrstuhlstempel). Dies ermöglicht Ihnen, ggf. Einwände in substantiierter Form gegen die Bewertung Ihrer Arbeit zu erheben. Sollten Sie krankheitsbedingt verhindert sein, ist diesbezüglich ein Nachweis durch ärztliches Attest erforderlich.

2.Schriftliche Darlegung, der sich entnehmen lässt, worin Sie offensichtliche Bewertungsfehler Ihrer Arbeit sehen.

3.Eingang der Remonstration bis spätestens 14.07.2008 im Sekretariat des Lehrstuhls Spindler, JUR 27b bzw. Poststempel dieses Tages.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Entscheidung über eine Remonstration, dass sämtliche Klausuren unter 4 Punkten bereits einmal von Herrn Prof. Spindler gegenkorrigiert worden sind.