Internationale Studierende

Internationale Studierende haben in der Regel nur eingeschränkt Zugang zu finanziellen Leistungen. Hierbei bestehen die meisten Unterschiede zwischen Studierenden aus dem EU-Ausland und EU-Bürger*innen. Einen Überblick zu den wichtigsten Leistungen finden Sie hier:


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Ein beantragter Aufenthaltsstatus ist in Ihrem Ausweis beispielsweise als Paragraf §16, §18 oder §30 vermerkt.

Weitere Informationen

  • Leistungsansprüche des anderen Elternteils:
    Sollten Sie keinen Anspruch auf Sozial- und Familienleistungen haben, prüfen Sie unbedingt, ob dies für den anderen Elternteil auch zutrifft. Dieser kann eventuell entsprechende Leistungen beantragen.
  • Verlängerung der Aufenthaltsdauer:
    Ein Urlaubssemester verlängert die mögliche Aufenthaltsdauer für Internationale Studierenden in Deutschland nicht.
  • Staatsangehörigkeit:
    Kinder von internationalen Studierenden, die in Deutschland geboren werden erhalten grundsätzlich die Staatsbürgerschaft Ihrer Eltern. Ausnahme: mindestens ein Elternteil hat seinen rechtmäßigen Aufenthalt seit mind. 8 Jahren in Deutschland und besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.


Ansprechpersonen neben dem FamilienService


An der Universität


In sozialen oder finanziellen Notlagen