psy_krank

Info zur Krankmeldung:

Sollten es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, so müssen Sie ein Attest einreichen. Bitte in so einem Fall nicht einfach von einem Prüfungstermin in FlexNow abmelden! Das Einreichen des Attests kann zur Wahrung der in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Fristen von entscheidender Bedeutung sein. Wenn hierzu Beratungsbedarf besteht, so wenden Sie sich bitte an die Studienberaterin Dr. Nuria Brinkmann.

Atteste müssen über das im eCampus hinterlegte Formular hochgeladen werden. Die Krankmeldung für einen Prüfungstermin muss unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) erfolgen; die Einhaltung der Frist richtet sich nach dem Zeitpunkt des elektronischen Absenden des Formulars. Zusätzlich muss das Originalattest im Prüfungsamt eingereicht werden, der Einwurf (bitte Studiengang und Matrikelnummer beifügen) in den Briefkasten in der Wilhelm-Weber-Str. 2 ist ausreichend.

Eine Anleitung finden Sie hier: http:\\wiki.student.uni-goettingen.de/support/ecampus/formulare



Bachelor:

Gemäß § 14 PStO müssen alle anderen Module des ersten Studienjahres bis zum Ende des 6. Fachsemesters (30.09.) bestanden sein. Die Prüfungen Anfang Oktober zählen nicht mehr zum Sommer-, sondern zum Wintersemester! Fristüberschreitungen sind nur zulässig, wenn sie von dem/der Studierenden nicht zu vertreten sind (attestierte Krankheit). Prüfungsabmeldungen oder Verzicht auf Anspruchnahme der Wiederholungstermine nach § 16 a Abs. 1 APO sind hingegen Fristenüberschreitungen, die von der/dem Studierenden zu vertreten sind und daher zum endgültigen Nichtbestehen führen!