Presseerklärung der LandesHochschulKonferenz Niedersachsen zum Anhörungsentwurf des neuen Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 11. Dezember 2000

Die LHK Niedersachsen begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Regelungsdichte des Hochschulrechts deutlich zurückzunehmen und die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschulen durch engere Kopplung von Entscheidungskompetenz und persönlicher Verantwortung der Entscheidungsträger (Professionalisierung) zu effektivieren. Sie sieht einen entscheidenden Fortschritt im Verzicht auf die bisherige ex ante Detailsteuerung durch kameralistische Finanzierungsregelungen, zahlreiche Entscheidungsvorbehalte und Eingriffe in die operativen Prozesse der Hochschulen zugunsten von Zielvereinbarungen, globalen Mittelzuweisungen und ex post Kontrollen mittels erweiterter Berichtspflichten und Evaluationsverfahren.


Die LHK kritisiert jedoch die im Gesetzentwurf deutlich zum Ausdruck kommende Abkehr von der bisher proklamierten Zielsetzung, die Autonomie der Hochschulen zu stärken und den staatlichen Einfluss auf die Rechtsaufsicht, die Finanzierung und die Hochschulentwicklungsplanung des Landes zu beschränken.


Sie hält insbesondere

  • den Umfang der staatlichen Einflussnahme auf die Bildung der Leitungsorgane und die bei den neuen Aufsichtsgremien (Hochschulrat bzw. Stiftungsrat) erkennbare Divergenz von Entscheidungskompetenzen auf der einen und hochschulspezifischer Fachkompetenz und Legitimation auf der anderen Seite für äußerst problematisch. Hochschulräte wie Stiftungsräte sollten ebenso wie Hochschulleitungen dem Prinzip der doppelten Legitimation unterliegen, d.h. sowohl die Billigung der Hochschulsenate wie des Ministeriums finden, so dass die nds. Hochschulen sie als "ihre" Gremien ansehen können.

  • In der Zusammensetzung der Hochschulleitung ist es aus Sicht der LHK ferner dringend erforderlich, den Hochschulen größere Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, um der Heterogenität der nds. Hochschullandschaft besser Rechnung zu tragen.

  • Die Bestimmungen zur Stiftungshochschule bedürfen ebenfalls einer grundlegenden Überarbeitung, da die vorliegenden Regelungen mit der Option umfangreicher ministerieller Einflussnahme das Ziel der weitgehenden Entstaatlichung nicht erfüllen. Es muß u.a. ausgeschlossen sein, dass Hochschulen gegen ihren Willen in Stiftungen per ministerieller Verordnung umgewandelt werden können.




In Ihrer Sitzung am 25. Januar 2001 haben die Mitglieder der LandesHochschulKonferenz Niedersachsen einstimmig eine gemeinsame Stellungnahme zum Anhörungsentwurf eines Gesetzes zur Hochschulreform in Niedersachsen vom 11. Dezember 2000 verabschiedet.