Online-Bewerbung - Bearbeitung durch Bewerber*innen

Kann die Online-Bewerbung nachträglich bearbeitet werden?
Ja, eine bereits abgegebene Online-Bewerbung kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist (30.09. 23:59h) nachträglich bearbeitet werden.

Um eine Bearbeitung vorzunehmen, muss das Online-Bewerbungsportal erneut aufgerufen werden.
Auf der ersten Seite der Bewerbungsportals wird unter dem Button Deutschlandstipendium nun der folgende Text angezeigt:
"Diese Bewerbung haben Sie bereits abgegeben. Sie können sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30.09.2023 editieren, zurückziehen und das Deckblatt erneut ausdrucken".

Neben dem Button Deutschlandstipendium werden drei weitere Buttons mit Icons angezeigt:
1. Button mit Icon Stift - Bewerbung editieren d.h. bearbeiten
2. Button mit Icon rotem x - Bewerbung zurückziehen
3. Button mit Icon Papier - Deckblatt erneut erstellen

Durch Anklicken des entsprechenden Buttons kann die entsprechende Option ausgeführt werden.


Was ist bei der nachträglichen Bearbeitung der Online-Bewerbung zu beachten?
Nachdem die Online-Bewerbung editiert d.h. nachträglich bearbeitet wurde, wird nach dem erneuten Absenden der Daten ein neues Deckblatt erzeugt.
Das neue Deckblatt muss nicht nochmal eingereicht werden, sondern sollte bei den Bewerber*innen verwahrt werden.
Die zu der Bearbeitung gehörenden Nachweis/e müssen aber ebenfalls über das Uploadportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist (30.09.2023 23:59h) hochgeladen werden!


Bis wann kann eine Bewerbung nachträglich bearbeitet werden?
Die Bearbeitung kann bis zum Ende der Bewerbungsfrist (30.09. 2023 23:59h) erfolgen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass das der zur Bearbeitung gehörende Nachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist (30.09. 2023 23:59h) ebenfalls über das Uploadportal hochgeladen wird.
Ist dies nicht der Fall, können die Änderungen nicht berücksichtigt werden.



Müssen die Bewerbung für das Deutschland- und Niedersachsenstipendium separat nachträglich bearbeitet werden?
Ja, sowohl die Online-Bewerbung für das Deutschland- als auch für das Niedersachsenstipendium müssen nachträglich bearbeitet werden, da die Angaben und die Änderungen nicht von einer in die andere Bewerbung übernommen werden.
Nachweise müssen aber wiederum erneut nur eimal hochgeladen werden!