Wie erfolgt die Verteilung der Studienplätze?

70 % der Master-Studienplätze werden nach der sogenannten "Bestenquote" vergeben, die übrigen 30 % werden nach der "Kombinationsquote" verteilt. Dabei werden Ranglisten nach dem Ergebnis der Feststellung der besonderen Eignung (Bestenquote) bzw. zusätzlich dazu nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs mit den Bewerber*innen (Kombinationsquote) gebildet. Beginnend mit Platz 1 werden aus diesen Ranglisten dann Bewerber*innen zugelassen, bis die Studienplätze vergeben sind. Nähere Informationen können der Zugangsordnung entnommen werden.

Anmerkung: Zu den Auswahlgesprächen werden (nach den 70 % Direktzulassungen) die nächsten 30 % der Bewerber*innen auf der Rangliste von uns eingeladen. Eine Bewerbung direkt für das Auswahlgespräch ist nicht möglich!