In der Regel können Sie sich vorausgegangene schulpraktische Tätigkeiten für das Praxismodul bei Lehramt PluS nachträglich anerkennen lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Bescheinigung über den Umfang und den Inhalt Ihrer Tätigkeit (Mindestumfang: ca. 15 Zeitstunden). Außerdem darf die Tätigkeit nicht schon für andere Module im Studium (z. B. Schul- oder Orientierungspraktikum) angerechnet worden sein.
Falls in Ihrem Fall diese zwei Vorausetzungen erfüllt sind, kommen Sie bitte mit der entsprechenden Bescheinigung in unsere Sprechstunde. Wir können Ihnen dann innerhalb kurzer Zeit eine Bescheinigung für das Prüfungsamt ausstellen.