Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Über die Zulassungsanträge wird in einem Hauptverfahren und, soweit erforderlich, in Nachrückverfahren entschieden. Im ersten Verfahrensschritt des Hauptverfahrens werden die Studienplätze zunächst an die Zuzulassenden mit einer hervorragenden Eignung (Bestenquote) und sodann an die nach Kombination weiterer Kriterien Zuzulassenden (Kombinationsquote) vergeben.


  • Für die Auswahl im Rahmen der Bestenquote wird eine Rangliste, bei der maximal 39 Punkte erreichbar sind, nach dem Ergebnis der Bachelornote oder der Note eines gleichwertigen Bildungsnachweises erstellt. 50% der Studienplätze werden nach dieser Rangliste vergeben! Die Zugelassenen nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil.

  • Für die Auswahl im Rahmen der Kombinationsquote wird eine Rangliste, bei der maximal 51 Punkte erreichbar sind, erstellt. 50% der Studienplätze werden nach dieser Rangliste vergeben! Die Auswahl wird auf Grund einer Kombination der nachfolgenden Kriterien festgestellt:


    • a) auf Grund der Bachelornote oder der Note eines äquivalenten Bildungsnachweises sowie besonderer Kenntnisse, die für das erfolgreiche Absolvieren dieses Studiengangs förderlich sind, und
    • b) nach dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs mit der Bewerberin oder dem Bewerber.


Die Auswahlkommission trifft für die Auswahlgespräche unter den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl und unter den vorausgewählten Bewerberinnen oder Bewerbern eine Auswahl.

Das Auswahlgespräch wird in der Regel bis zum 10.09. für das Wintersemester und bis zum 10.03. für das Sommersemester an der Universität durchgeführt.