Gemäß § 6 der Bachelor Rahmenprüfungsordnung

Wiederholbarkeit von Prüfungen im Mono-Bachelor

Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.

Abweichend davon können bis zu zwei nicht bestandene Modulprüfungen zu den von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Pflichtmodulen des 1. Studienabschnitts (Orientierungsphase) jeweils dreimal wiederholt werden.

Bestehen Modulprüfungen aus mehreren Modulteilprüfungen, so kann eine Modulteilprüfung, die mit "nicht ausreichend" oder "nicht bestanden" bewertet wurde, abweichend von § 16a APO nicht wiederholt werden, wenn die Modulprüfung insgesamt bestanden wurde.