Gem. § 4 Abs. 5 der Prüfungsordnung hat die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung im Rahmen des Freiversuchs im nächstmöglichen Prüfungstermin zu erfolgen.
Dies gilt auch, wenn der nächste reguläre Prüfungstermin innerhalb des Zeitraumes der Anfertigung der Abschlussarbeit liegt.
(Beschluss vom 25.10.2006)