Was kann ich tun, wenn ich mit einem Prüfungsergebnis nicht zufrieden bin?
Gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung (Ergebnis einer (Teil-)Modulprüfung oder Abschlußarbeit), kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der betreffenden Prüfungsentscheidung Widerspruch eingelegt werden.