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Anerkennung von Leistungen


Anträge auf Anerkennung von ausländischen Leistungen und Folgen der Buchung nach erfolgter Anerkennung





Bitte setzen Sie sich mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung bzw. der Auslandsstudienberatung in Verbindung, wenn Sie Leistungen an internationalen Universitäten erbringen möchten oder bereits an einer anderen Universität im Inland studiert haben.



Bevor Sie sich anerkannte Leistungen in Ihren Bachelor- oder Masterstudiengang eintragen lassen, bedenken Sie bitte: Die Einträge von Anerkennungen können nicht gelöscht werden!



Ihnen stehen für eingetragene Anerkennungen noch folgende Möglichkeiten offen:




  • Die Anerkennungen können in einen anderen Bereich Ihres Bachelor- oder Masterstudiengangs verschoben werden, sofern dort die Anrechnung möglich ist (zum Beispiel von der Spezialisierung in den Wahlbereich).

  • Sie können als eine "freiwillige Zusatzleistung" gebucht werden, sofern die Leistungen für den Bachelor bzw. Master zugelassen sind:

    Mono- Bachelorstudiengänge insgesamt max. 18 C

    Masterstudiengänge insgesamt max. 12 C



Mastermodule, die bereits für Ihren Bachelor angerechnet wurden, können nicht noch einmal im Master eingebracht werden.







Bild eines Globus. Zu sehen sind Nord- und Südamerika.





Kontakt



Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Prüfungsamt

Oeconomicum, 1. Obergeschoss

Platz der Göttinger Sieben 3

37073 Göttingen



Tel. 0551 39-28822
wiwipa@uni-goettingen.de

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