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Press release: Investoren scheinen auf mehr Mitsprache nicht vorbereitet zu sein

No. 232 - 07.11.2018

Göttinger Wissenschaftler an Studie zu Abstimmungsrichtlinien zur Vorstandsvergütung beteiligt


(pug) Rund die Hälfte der größten in den DAX-Unternehmen engagierten Investoren veröffentlichen keine oder nur unzureichende Anforderungen zur Gestaltung und Kommunikation von Vorstandsvergütung. Abgesehen von wenigen Ausnahmen werden die entsprechenden Abstimmungsrichtlinien, die sogenannten Proxy Guidelines, häufig selbst Mindestansprüchen nicht gerecht. So lautet das Fazit der neuen Studie „Vorstandsvergütung als Herausforderung für Investoren“, die Wissenschaftler der Universität Göttingen gemeinsam mit der Unternehmensberatung hkp///group und dem Deutschen Investor Relations Verband (DIRK) erstellt haben. Das Vergütungssystem für Vorstände legt vor allem den Zusammenhang zwischen der Unternehmensentwicklung und der Vergütung der Vorstände fest und beeinflusst somit den zukünftigen Unternehmenserfolg auf vielfältige Weise. Mit der Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in nationales Recht bis spätestens Juni 2019 wird der Einfluss von Investoren und Hauptversammlung in diesem Punkt steigen.

 

Die Studie analysiert öffentlich verfügbare Abstimmungsrichtlinien und sonstige Dokumente zur Vorstandsvergütung der 40 größten institutionellen Investoren in DAX-Unternehmen zu Informationsgehalt und Anwendbarkeit in der Vorstandsvergütung. Die in die Auswertung einbezogenen Investorengruppen repräsentieren rund 60 Prozent des Investitionsvolumens im DAX. Ebenfalls berücksichtigt wurden die Angaben der Stimmrechtsberater ISS und Glass Lewis. Unter den 40 betrachteten Top-Investoren veröffentlichen vier keine oder keine eigenen Abstimmungsrichtlinien. Den Richtlinien der anderen 36 Investoren mangelt es zu 70 Prozent an konkreten, detaillierten und handlungsleitenden Angaben zur Ausgestaltung von Vorstandsvergütung. Kaum ein Fünftel der betrachteten Investoren stellt belastbare Vorgaben zu den Kriterien Erfolgsmessung und Aktienkultur zur Verfügung.

 

Als professionell bezeichnet die Studie die Vorgaben des US-Pensionsfonds CALPers, die bei Transparenz und Kommunikation überzeugten und zudem eine detaillierte und verständliche Anleitung, wie Vorstandsvergütungssysteme sowie deren Ausweis gestaltet sein sollten, böten. Von den deutschen Investoren erzielen DWS und Allianz Global Investors AGI die besten Bewertungen.

 

„Unsere Studie zeigt, dass das Gros der Investoren auf die Verschiebung der Machtverhältnisse in deutschen Aktiengesellschaften nicht vorbereitet ist – und in der Konsequenz die Unternehmen selbst es auch nicht sein können“, so Prof. Dr. Michael Wolff, der an der Universität Göttingen die Professur für Management und Controlling innehat. „Sofern keine oder nicht handlungsleitende Proxy Guidelines vorliegen, um Vorstandsvergütung nach objektiven Kriterien zu gestalten und das Abstimmungsverhalten von Investoren und Stimmrechtsberatern entsprechend zu kontrollieren, können Investoren wie auch Unternehmen ihrer Rolle in der Vorstandsvergütung nicht gerecht werden.“

 

Zur Verbesserung der Abstimmung zwischen Unternehmen und Investoren hat Wolff im Sommer 2018 in einem Arbeitskreis mit erfahrenen Aufsichtsräten, Vertretern wichtiger Investoren und weiterer Corporate Governance-Experten mitgearbeitet. Der Arbeitskreis hat Leitlinien für eine einfache und an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichtete Vorstandsvergütung vorgestellt.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Michael Wolff

Georg-August-Universität Göttingen

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Professur für Management und Controlling

Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen

Telefon (0551) 39-7273

E-Mail: michael.wolff@wiwi.uni-goettingen.de

Internet: www.controlling.uni-goettingen.de