Gesetzesinterpretation in der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran sowie die Grundsätze der islamischen Hermeneutik
11. bis 17. September 2010

Im September 2010 nahm die deutsche Delegation an der Fortsetzung der Konferenz im Iran teil. Die bereits in Deutschland bewährte Zweiteilung in einen wissenschaftlichen und einen praktischen Teil wurde auf der Konferenz im Iran fortgesetzt. Der wissenschaftliche Teil zum Thema Gesetzesinterpretation in der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Iran sowie die Grundsätze der islamischen Hermeneutik fand in den Universitäten Qom und Teheran statt. Besonders interessant waren kritische Ansätze zur Interpretation der diversen islamischen Rechtsquellen. Bezüglich der Interpretation des deutschen Grundgesetzes wurde die Diskussion um die subjektive Vorstellung des Verfassungsgebers auf der einen Seite und der dynamischen Verfassung auf der anderen Seite behandelt. Zusätzlich zum wissenschaftlichen Teil lernten die deutschen Teilnehmer_Innen das Rechtssystem Irans kennen, indem sie verschiedene rechtliche Institutionen besuchten und mit den Verantwortlichen dort sprechen konnten.