Spanisch für Juristen - Einführung in das spanische Recht und die spanische Rechtsterminologie

Die Veranstaltung findet bei Herrn Urquizo, Gustavo statt.

Termine

Di. 18:00 bis 20:00 wöch.
10.04.2018 bis 10.07.2018
Verfügungsgebäude VG 1.101
Fr. 08:00 bis 10:00 wöch.
13.04.2018 bis 13.07.2018
Verfügungsgebäude VG 0.110
Fr. 04.05.2018 08:00 bis 10:00 Einzel
Verfügungsgebäude VG 3.101


Prüfungstermine:
Fr. 13.07.2018 08:00 bis 10:00 Klausur Verfügungsgebäude VG 2.101

Inhalt

Die Veranstaltung gibt einen allgemeinen Überblick zur spanischen Rechtssprache und in den spanischen und hispanoamerikanischen Rechtsordnungen. Unterrichtssprache ist Spanisch. Dabei werden folgende Punkte behandelt:
i) Einführung in die spanische Rechtsterminologie (ca. 7 Sitzungen).
ii) Allgemeine Geschichte des spanischen und hispanoamerikanischen Rechts und der Einfluss des spanischen
Rechts auf Hispanoamerika (ca. 4 Sitzungen).
iii) Entwicklung und Grundsätze des spanischen und hispanoamerikanischen Verfassungsrechts (ca. 7 Sitzungen).
iv) Entwicklung und Grundlagen des spanischen und hispanoamerikanischen Straf- und Strafprozessrechts (ca. 10
Sitzungen).
Mit der Veranstaltung soll ein Fachwortschatz für grundlegende Bereiche des Rechts erarbeitet werden. Bei allen Themen soll zum besseren sprachlichen und inhaltlichen Verständnis zunächst mit problemorientierter Methodik vorgegangen werden. Es wird zu jedem Thema einen kurzen Einführungstext geben, welcher von den Studierenden zuvor durchgearbeitet werden soll. In der Veranstaltung sollen die Inhalte besprochen und anhand von Fallbeispielen und Diskussionen im rechtsüblichem Spanisch vertieft werden. Je nach Abstimmung mit den Studierenden kann jeder Themenbereich erweitert werden.
Angaben für BA/MA-Studierende finden Sie im Modulkatalog.