Leistungsanrechnung

Mögliche Leistungen, die im Ausland erbracht und in Göttingen anerkannt werden können:

Voraussetzung: eine bestandene fremdsprachige juristische Leistung. Sie erhalten dafür eine Bescheinigung aus dem Erasmusbüro. Diese muss bei der Meldung zum Examen beim LJPA eingereicht werden. Eine Eintragung in FlexNow erfolgt nicht.
Voraussetzung: eine min. 10-seitige (zzgl. Inhalts- und Literaturverzeichnis) wissenschaftliche Ausarbeitung mit juristischem Bezug. Senden Sie die Arbeit an fmann@jura.uni-goettingen.de. Bitte beachten Sie, dass die Leistung den Vorgaben der Fakultät genügen muss und somit keine Zusage der Anerkennung im Vorfeld gegeben werden kann.
Die Anerkennung erfolgt durch das LJPA, bitte dort informieren.
Die Anerkennung erfolgt durch das LJPA, bitte dort informieren.
Können im Ausland erbracht werden, die Anerkennung erfolgt durch das LJPA, bitte dort informieren.
Für die Anerkennung müssen die im Ausland besuchten Vorlesungen (mit Vorlesungsgliederung) in die Liste eintragen werden, welche bei der Studienarbeit abzugeben ist. Dies ist nur möglich für Vorlesungen, die in den gewählten Schwerpunktbereich fallen. Ob dies auch nach der neuen Schwerpunktordnung (voraussichtlich ab WiSe 24/25) noch möglich sein wird, ist noch nicht entschieden.
Anrechnungen im Professionalisierungsbereich unbenotet nach Absprache mit dem Prüfungsamt der Juristischen Fakultät möglich. Für Leistungen anderer Fakultät bitte an das entsprechende Prüfungsamt wenden.
Nur in Lausanne möglich. Anrechnung erfolgt direkt über das LJPA.