CeGE-Forschungskolloquium: Vortrag von Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff

Korruption ist nicht nur ein weltweit verbreitetes Phänomen, sondern durchdringt zunehmend auch alle Bereiche bzw. Ebenen des Wirtschafts- und Geschäftslebens. Die Bekämpfung der Korruption stellt die Legislative daher vor immer neue Herausforderungen und verlangt nach einer ständigen Weiterentwicklung der nationalen Gesetzgebung.

Ein Wissenschaftler, der sich seit vielen Jahren dem Thema Korruptionsforschung widmet, ist Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff (Universität Passau). Lambsdorff, der in Göttingen studierte, promovierte und habilitierte und zu dieser Zeit auch Mitglied des CeGE war, hielt am 16.11.2006 an seiner alten Wirkungsstätte einen spannenden Vortrag zum Thema „Korruptionsbekämpfung durch asymmetrische Sanktionen“.

Um die Relevanz des Problems der Korruption und seiner Dimensionen dem Auditorium nochmals zu verdeutlichen, erläuterte Lambsdorff zunächst zwei Korruptionsfälle aus den Jahren 1998 sowie 2000.

Anschließend stellte er eine spieltheoretische Analyse vor, um den Ablauf und die Entscheidungskonstellationen eines Korruptionsvorgangs sowie die Interaktionen zwischen den Akteuren abzubilden.

Als Ausgangspunkt der Betrachtung diente sodann die Tatsache, dass korrupte Transaktionen bzw. Arrangements durch zwei maßgebliche und inhärente Risiken bzw. Unsicherheiten für die Teilnehmer – Opportunismus sowie das Risiko der Denunziation und der Erpressung – gekennzeichnet sind.

Lambsdorff kam zu dem Ergebnis, dass es dem Gesetzgeber durch Anwendung eines asymmetrischen Sanktions- bzw. Strafdesigns möglich sei, diese inhärenten Unsicherheiten zu verstärken, um damit letztendlich das korrupte Arrangement zu destabilisieren. Dazu müsste das entsprechende Strafdesign derartig ausgestaltet sein, dass die erwarteten Strafen für die Annahme von Bestechungsgeldern niedrig, aber jene für das unerlaubte Anbieten von solchen Gefälligkeiten hoch ausfallen. Auf der anderen Seite sollten die Sanktionen bei dem Bestochenen für die Vorteilsvergabe hart sein, während die Strafen für die Annahme von illegalen Gefälligkeiten milde ausfallen sollten.

Auf den spannenden Vortrag des Referenten folgte eine lebhafte Diskussion mit dem Auditorium und Fragen nach der Robustheit des aufgestellten spieltheoretischen Modells sowie der kompensatorischen Wirkung von privaten Strafen im Vergleich zur staatlichen Strafdurchsetzung.