Bei der Ermittlung der Note für einen Studienbereich sind alle bestandenen und benoteten Modulprüfungen, die dem Studienbereich zugeordnet sind, als einzelne Prüfungsleistungen
zu berücksichtigen.
§14 (1) der Prüfungsordnung vom 22.09.2006 zum Bachelor-Studiengang "Angewandte Informatik",
(Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom 22.09.2006/Nr. 20)
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Die Noten des Fachstudiums, des Professionalisierungsbereichs sowie ggf. weiterer im jeweiligen Profil des betreffenden Studiengangs benannter Kompetenzbereiche errechnen sich jeweils als nach Anrechnungspunkten gewichtetes arithmetisches Mittel aller zugehörigen Module.
§16 (6) der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Göttingen (APO)
(Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom 27.09.2006/Nr. 23)