Für die nachfolgende Pflichtmodulen

• Informatik I
• Informatik II

zur Eignungsprüfung in der Orientierungsphase (gemäß Anhang 1)
müssen Studierende den ersten möglichen Prüfungstermin wahrnehmen.

Der zweite Termin ist ein Wiederholtermin für diejenigen
Studierenden, die die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden haben oder wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen konnten.

Im Falle einer Abmeldung darf die oder der Studierende die Prüfungsleistung frühestens zum nächsten Prüfungstermin
des darauf folgenden Semesters erbringen, der in der Vorlesungszeit liegt; eine Teilnahme an zuvor stattfindenden Prüfungen ist ausgeschlossen.

§7 (7) der Prüfungsordnung vom 22.09.2006 zum Bachelor-Studiengang "Angewandte Informatik",

(Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom 22.09.2006/Nr. 20):