Leihhörner

Der Förderverein stellt dem Jagdhornbläserchor Leihhörner zu Verfügung. Die Leihdauer der Fürst-Pless-Hörner beträgt in der Regel zwei Semester. Die Mitglieder des Jagdhornbläserchors sollen damit für die Anfangsphase ein Instrument leihen können, bis die Entscheidung für die Anschaffung eines eigenen Instruments getroffen wird.

Parforcehörner werden meist über einen längeren Zeitraum verliehen, weil ihre Anschaffung für Studierende eine größere Hürde darstellt (knapp 2.000 EUR).



Die Voraussetzungen für das Ausleihen eines Hornes sind:


  • Mitgliedschaft im Förderverein (Jahresbeitrag 10 EUR)
  • Hinterlegung einer Kaution (Plesshorn 25 EUR, Parforcehorn 50 EUR)
  • Eintragung in Stud.IP in die Veranstaltung "Jagdhornbläserchor" 700102
  • Regelmäßige Teilnahme an den Übungsabenden