Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu unmittelbaren Benachteiligungen im Studium führen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche geltend zu machen. Diese sollen dabei helfen, beeinträchtigende Bedingungen individuell auszugleichen.

Es gibt eine eigene Seite mit Informationen dazu, wie ein Nachteilsausgleich aussehen kann: Beispiele für Nachteilsausgleiche

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist Frau Lux.

Nachteilsausgleiche sollten rechtzeitig vor den Prüfungsterminen bei unserer Prüfungskommission beantragt werden!