Master Klinische Psychologie und Psychotherapie


In Göttingen können Sie sich für einen Hochschulwechsel in den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie bewerben:

  • zum Wintersemester für das 3. Fachsemester
    (Frist: 1. Juni bis 15. Juli)
  • zum Sommersemester jeweils für das 2. Fachsemester
    (Frist: 1. Dezember bis 15. Januar)


Ein Hochschulwechsel ist nur bei freien Plätzen in höheren Fachsemestern möglich. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsvoraussetzungen zu unserem Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (z. B. fachliche Einschlägigkeit des Bachelors) auch im Falle eines Hochschulwechsels gegeben sein müssen!

Die Bewerbung für einen Hochschulwechsel erfolgt direkt bei der Auswahlkommission des Georg-Elias-Müller-Instituts für Psychologie:

  • Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie
    Auswahlkommission Master Klinische Psychologie und Psychotherapie
    Cornelia Bernardi-Pritzkow
    Goßlerstrasse 14
    D-37073 Göttingen


Bitte geben Sie unbedingt Ihre E-Mail für eventuelle Nachfragen an!

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Formloser Antrag auf Hochschulwechsel
  • Lebenslauf inkl. Lichtbild
  • Bachelor-Zeugnis
  • Bestätigung des Prüfungsamts über Modulanmeldungen/Leistungen im bisherigen Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (inkl. Noten/Credits)
  • Modulhandbuch des aktuellen Studiengangs


Die Unterlagen können auch per Mail gesandt werden an: Studienbüro Klinische Psychologie und Psychotherapie


Die Auswahlkommission prüft in jedem Einzelfall, ob und inwieweit eine Äquivalenz besteht hinsichtlich Umfang (Credits), Inhalt und Niveau zwischen bisher im Fach Psychologie erbrachten Studienleistungen und denen, die die hiesige Prüfungsordnung verlangt. Über die Leistungsanforderungen am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie informieren die Prüfungs- und Studienordnung sowie das Modulverzeichnis.

Das Modulverzeichnis gibt für jede zu absolvierende Lehrveranstaltung den zeitlichen Umfang an, welche Inhalte gelehrt werden und worin die zu erbringende Studienleistung und Prüfungsleistung bestehen. Ohne diese Angaben kann keine Prüfung auf Anerkennung erfolgen. Berücksichtigt werden lediglich bereits absolvierte Leistungen und auch nur ganze Module.

Für einen Hochschulwechsel (Ortswechsel) muss die fachliche Einschlägigkeit des Bachelors gegeben sein!