Erasmus+ PhD Kurzzeitmobilität - Outgoing
Das Erasmus+ Programm bietet Doktorand*innen die Option an, eine Mobilität in einem der teilnehmenden Länder (Programmland) zu absolvieren. Je nach Status besteht die Möglichkeit, sich um eine Kurzzeitmobilität (Praktikum oder Studium) oder einen Lehraufenthalte an einer Partnerhochschulen über das Erasmus+ Mobilitätsportal zu bewerben.
1. PhD mit Studierendenstatus
Sie sind an der Universität Göttingen immatrikuliert und stehen nicht in einem Vertragsverhältnis mit der Universität? Dann können Sie sich für eine physische Kurzzeitmobilität bewerben.
- Kurzzeitmobilität Praktikum mit einer Dauer von 5 – 30 Tagen (optional mit virtueller Phase) an einer Erasmus+ Partnerhochschule, in einem Unternehmen, in einer Forschungseinrichtung, einer NGO oder Schule, die in einem Programmland ansässig ist. Praktika in Deutschland sowie EU-Einrichtungen sind ausgeschlossen.
- Kurzzeitmobilität Studium mit einer Dauer von 5 – 30 Tagen (optional mit virtueller Phase) an einer Erasmus+ Partnerhochschule in einem Programmland. Informationen über unsere Partnerhochschulen finden Sie in der Gö Abroad Austauschdatenbank. Nicht immer enthalten die Verträge PhD-Mobilität, bitte sprechen Sie uns in den Fällen gerne an.
Die Auswahl erfolgt in Zusammenarbeit mit den Graduiertenschulen für die pro Call 5 Plätze zur Verfügung stehen.
- Ausschreibung und Mobilitätsportal
- Bewerbungsdeadline 15. Februar 2026 für Aufenthalte, die bis 15. Juni 2026 abgeschlossen werden.
- Bewerbungsdeadline 15. Juni für Aufenthalte, die bis 30. November 2026 abgeschlossen werden.
- 5 – 14 Tage x 79,00 € / Tag
- 15 – 30 Tage x 56,00 € / Tag .
- 10-99 km: nicht-nachhaltiges Reisen 28€ / nachhaltiges Reisen: 56€
- 100-499 km: nicht-nachhaltiges Reisen 211€ / nachhaltiges Reisen: 285€
- 500-1999 km: nicht-nachhaltiges Reisen 309€ / nachhaltiges Reisen: 417€
- mobile Lernende mit einer chronischen Erkrankung
- mobile Lernende mit begleitendem Kind/ begleitenden Kindern
- mobile Lernende, die Erstakademiker*in sind, d. h. deren Eltern oder Bezugspersonen über keinen akademischen Abschluss verfügen
Die Förderung der physischen Phase einer Kurzzeitmobilität (Mindestdauer: 5 und Maximaldauer: 30 Tage) beträgt:
Darüber hinaus können optional Reisetage (1-6), in Abhängigkeit der Wahl des Verkehrsmittels (nachhaltig/nicht-nachhaltig) und der Entfernung (gemäß EU Distance Calculator; Ausgangspunkt ist immer Göttingen) gefördert werden: Es wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Änderung (mit Annahme der Nominierung) nicht mehr möglich ist. Es obliegt teilnehmenden Studierende, die entsprechende Nachweise (z. B. Bahntickets) 5 Jahre lang aufzubewahren und der Abteilung Göttingen International auf Nachfrage (z. B. im Rahmen von Finanzprüfungen) zur Verfügung zu stellen.
Reisepauschale:
Social Top up für Studierende, die sich zu einer der folgenden Gruppen zählen:
2. Vertragsverhältnis mit entsendender Hochschule
Sie sind an der Universität Göttingen immatrikuliert und stehen in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität? Dann können Sie sich für eine Lehrendenmobilität bewerben.
- Lehrendenmobilität (i. d. R. 5 – 10 Tage, mind. 8 h Lehre): Voraussetzung ist, dass ein sog. Inter-institutional Agreement (Erasmus-Vertrag) zwischen den Hochschulen inkl. vereinbarter Lehrendenmobilität vorliegt. Informationen über unsere Partnerhochschulen finden Sie in der Gö Abroad Austauschdatenbank.
- Lehrendenmobilität in Kombination mit Training (i. d. R. 5 – 10 Tage, mind. 4 h Lehre): Voraussetzung ist, dass ein sog. Inter-institutional Agreement (Erasmus-Vertrag) zwischen den Hochschulen inkl. vereinbarter Lehrendenmobilität vorliegt. Informationen über unsere Partnerhochschulen finden Sie in der Gö Abroad Austauschdatenbank.
Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Förderung finden Sie auf der Webseite Erasmus+ Lehrendenmobilität.
Kontakt:
Erasmus+ Key Action 131 Team
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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